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   BVerwG, 10.10.2012 - 7 VR 11.12 (7 A 9.12)   

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BVerwG, 10.10.2012 - 7 VR 11.12 (7 A 9.12) (https://dejure.org/2012,31300)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2012 - 7 VR 11.12 (7 A 9.12) (https://dejure.org/2012,31300)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 7 VR 11.12 (7 A 9.12) (https://dejure.org/2012,31300)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80a Abs. 1 S. 1; AEG § 18a Nr. 7 S. 1
    Anspruch auf Aufhebung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für das Vorhaben "Ausbaustrecke Berlin - Rostock" und Ergänzung um Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes

  • rechtsportal.de

    VwGO § 80a Abs. 1 S. 1; AEG § 18a Nr. 7 S. 1
    Anspruch auf Aufhebung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für das Vorhaben "Ausbaustrecke Berlin - Rostock" und Ergänzung um Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12

    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 7 VR 11.12
    Auf Antrag der Antragstellerin hat der beschließende Senat mit Beschluss vom 30. August 2012 - BVerwG 7 VR 6.12 - festgestellt, dass die Klage mangels gesetzlichen Sofortvollzugs aufschiebende Wirkung hat.

    Was schließlich die von der Antragstellerin in erster Linie gerügte mangelhafte Bewältigung der Belastung ihres Anwesens durch vom Bahnbetrieb herrührenden Lärm und Erschütterungen angeht, spricht zwar - wie der Senat bereits im Beschluss vom 30. August 2012 (BVerwG 7 VR 6.12, Rn. 8) dargelegt hat - viel dafür, dass die Antragstellerin mit diesem Vorbringen nicht präkludiert ist.

  • BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10

    Planfeststellung; Ausbaustrecke; erheblicher baulicher Eingriff;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 7 VR 11.12
    Ein solcher Anspruch besteht nämlich nur dann, wenn aufgrund einer unbewältigten Lärm- oder Erschütterungsbelastung die fachplanerische Abwägung insgesamt oder bezogen auf einen abtrennbaren Planungsteil wegen mangelnder Ausgewogenheit keinen Bestand mehr haben könnte, weil sich eine konzeptionell andere Planungsentscheidung aufgedrängt hätte (vgl. etwa Beschluss vom 24. Januar 2012 - BVerwG 7 VR 13.11 - juris Rn. 15 und Urteil vom 15. Dezember 2011 - BVerwG 7 A 11.10 - UPR 2012, 301 = juris Rn. 17, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 7 VR 11.12
    Das ist, wenn wie hier das Signifikanzkriterium zu beachten ist, nicht zu beanstanden (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2010 - BVerwG 7 A 14.09 - NVwZ 2011, 676 Rn. 24).
  • BVerwG, 30.03.2007 - 9 VR 7.07

    Pflicht eines Grundstückeigentümers zur Duldung von Bodenerkundungen und

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 7 VR 11.12
    Diese Begründung wird der Informationsfunktion, die dem Begründungserfordernis im Hinblick auf den Adressaten, insbesondere im Interesse einer Einschätzung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten zukommt, ebenso gerecht wie der Warnfunktion gegenüber der Behörde selbst, durch die dieser der Ausnahmecharakter der sofortigen Vollziehung vor Augen geführt werden soll (Beschluss vom 30. März 2007 - BVerwG 9 VR 7.07 - AUR 2008, 70 = juris Rn. 4; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 741, 745 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 07.07.2004 - 9 A 21.03

    Enteignung; Entschädigung; Folgewirkungen; Grundstücksinanspruchnahme;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 7 VR 11.12
    Denn es bedarf keiner (konstitutiven) Entscheidung der Planfeststellungsbehörde, soweit eine Enteignungsentschädigung in Rede steht (Urteil vom 7. Juli 2004 - BVerwG 9 A 21.03 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 87 = juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11

    Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhemshaven; Lärmzuwachs für Bahnanlieger;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 7 VR 11.12
    Ein solcher Anspruch besteht nämlich nur dann, wenn aufgrund einer unbewältigten Lärm- oder Erschütterungsbelastung die fachplanerische Abwägung insgesamt oder bezogen auf einen abtrennbaren Planungsteil wegen mangelnder Ausgewogenheit keinen Bestand mehr haben könnte, weil sich eine konzeptionell andere Planungsentscheidung aufgedrängt hätte (vgl. etwa Beschluss vom 24. Januar 2012 - BVerwG 7 VR 13.11 - juris Rn. 15 und Urteil vom 15. Dezember 2011 - BVerwG 7 A 11.10 - UPR 2012, 301 = juris Rn. 17, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2012 - 7 VR 11.12
    Denn diese könnte ihre Grundlage lediglich in § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG als Surrogat für Schutzmaßnahmen finden (vgl. zuletzt Urteil vom 10. Juli 2012 - BVerwG 7 A 11.11 - juris Rn. 73).
  • OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18

    Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

    Diese Begründung wird der Informationsfunktion, die dem Begründungserfordernis im Hinblick auf die Adressaten, insbesondere im Interesse einer Einschätzung ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten zukommt, ebenso gerecht wie der Warnfunktion gegenüber der Behörde selbst, durch die dieser der Ausnahmecharakter der sofortigen Vollziehung vor Augen geführt werden soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.10.2012, 7 VR 11.12, juris, Rn. 6; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.10.2014, 1 Es 4/14.P, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2019 - 2 M 42/19

    Das Freilager der GTS Grube Teutschenthal muss stillgelegt und beräumt werden.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschl. v. 10.10.2012 - BVerwG 7 VR 11.12 -, juris.
  • VG Hamburg, 26.01.2021 - 7 E 4846/20

    Eilantrag gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von sog. CBD-Ölen erfolglos

    Die Begründung muss auf den zu entscheidenden Fall eingehen und darf sich nicht auf eine Wiederholung des Textes des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 3 VwGO oder auf allgemeine formelhafte Wendungen beschränken, die grundsätzlich in allen Fällen Geltung beanspruchen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.10.2012, 7 VR 11/12, juris Rn. 6; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.8.2013, 1 Es 2/13, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12

    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende

    Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 7 VR 11.12 - abgelehnt.
  • OVG Hamburg, 23.10.2014 - 1 Es 4/14

    Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße ist rechtens

    Diese Begründung wird der Informationsfunktion, die dem Begründungserfordernis im Hinblick auf den Adressaten, insbesondere im Interesse einer Einschätzung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten zukommt, ebenso gerecht wie der Warnfunktion gegenüber der Behörde selbst, durch die dieser der Ausnahmecharakter der sofortigen Vollziehung vor Augen geführt werden soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.10.2012, 7 VR 11.12, juris, Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 05.02.2024 - 3 Bs 160/23

    Zulässigkeit eines mit einem Widerruf einer Anerkennung als Prüfsachverständiger

    Vielmehr hat es in dem angefochtenen Beschluss (BA S. 3 f.) mit Blick auf die der Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO zukommende Informations- und Warnfunktion zutreffend ausgeführt, dass sich die Behörde in der Begründung nicht auf formelhafte Wendungen zurückziehen darf, sondern anhand auf den konkreten Einzelfall abstellender tatsächlicher Gründe darlegen muss, warum der angefochtene Verwaltungsakt aus ihrer Sicht sofort und nicht erst nach Eintritt der Bestandskraft vollzogen werden muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.10.2012, 7 VR 11/12, juris Rn. 6; BVerwG, Beschl. v. 18.9.2001, 1 DB 26/01, juris Rn. 6).
  • VG Mainz, 22.11.2019 - 3 L 1067/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Epilepsie

    Unter diesen Umständen gebührt dem Interesse des Antragsgegners an der sofortigen Vollziehung seines Bescheids Vorrang vor dem Interesse des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines gegen den Bescheid eingelegten Widerspruchs wiederherzustellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012 - 7 VR 11/12 -, juris Rn. 5, und vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000/05 -, NVwZ 2005, 940 = juris Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 8. April 2019 - 21 CS 18.728 -, juris Rn. 10; VGH BW, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - 5 S 1474/18 -, juris Rn. 12; OVG RP, Beschluss vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 -, NVwZ 1987, 240).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2018 - 11 D 96/17

    Ankommen auf den Inhalt und die Vollständigkeit der in physischer Form

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2014 - 7 VR 5.14 -, juris, Rn. 12, und vom 10. Oktober 2012 - 7 VR 11.12 -, juris, Rn. 10, jew. m. w. N.
  • VG Hamburg, 31.01.2024 - 7 E 170/24

    Erfolgreicher Eilantrag einer Umweltvereinigung im Anwendungsbereich des UmwRG

    Vor dem Hintergrund der Funktion(en) des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO (hierzu im Einzelnen: Schoch in: Schoch/ Schneider/ Bier, VwGO, 38. EL, Stand: 1/2020, § 80 Rn. 245), nämlich der Warnfunktion für die Behörde, der Verdeutlichung der Gründe für den Betroffenen sowie der Möglichkeit der Überprüfung durch die Gerichte, setzt eine den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO entsprechende Begründung eine auf die Umstände des konkreten Falles bezogene Darlegung des besonderen Interesses gerade an der sofortigen Vollziehbarkeit des Verwaltungsaktes voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.10.2012, 7 VR 11/12, juris Rn. 6; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.8.2013, 1 Es 2/13, juris Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2020 - 2 MB 3/20

    Beamtenrecht: Formelle Anforderungen an die Begründung der Anordnung des

    Sie enthält nicht lediglich pauschale - formelhafte - Gründe, sondern es werden konkrete auf den Einzelfall abstellende tatsächliche Gründe angeführt, warum die angefochtene Zuweisungsverfügung aus Sicht der Antragsgegnerin sofort und nicht erst nach Eintritt der Bestands- bzw. Rechtskraft vollzogen werden muss (stRspr. vgl. Senatsbeschluss vom 18. April 2019 2 MB 21/18 Rn 7; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 7 VR 11.12 -, Juris Rn. 60).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 VR 9.12

    Antrag auf Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache bei

  • VGH Bayern, 10.01.2019 - 13 AS 18.2198

    Errichtung einer Einfriedung ohne behördliche Zustimmung

  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 13 AS 19.820

    Kein Erfordernis einer Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung

  • VGH Bayern, 10.08.2023 - 13 A 22.2665

    Erfolgloser Prozesskostenhilfeantrag in einem Flurbereinigungsverfahren

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.2012 - 7 VR 11.12   

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BVerwG, Entscheidung vom 25.09.2012 - 7 VR 11.12 (https://dejure.org/2012,41050)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 2012 - 7 VR 11.12 (https://dejure.org/2012,41050)
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